Rechtliche Hinweise

Kontrolle der Volljährigkeit bei der Bestellung

Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche. Seit dem 01.04.2016 gelten für E-Zigaretten und E-Shishas die gleichen Verbreitungsverbote wie bei herkömmlichen Tabakerzeugnissen. Das bedeutet, dass diese Artikel grundsätzlich nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen.

Wir nehmen unsere gesetzlichen Pflichten ernst und tragen selbstverständlich Verantwortung zur Umsetzung der Jugendschutzvorschriften. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Verkauf an Personen unter 18 Jahren nicht stattfindet. Zusätzlich bedarf es einer genauen Prüfung der Volljährigkeit unserer Kunden. Aus diesem Grund verwenden wir zur Überprüfung des Alters eine Kontrolle der Personalausweisnummer.

Vereinfachung durch Kundenkonto

Wenn Sie ein Kundenkonto verwenden, kann nach einmaliger Überprüfung Ihre Volljährigkeit hinterlegt und gespeichert werden. Es vereinfacht somit den Bestellvorgang, sollten Sie vorhaben, unseren Online-Shop nicht einmalig zu verwenden. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang aber ausdrücklich sicherzustellen, dass nur Sie Zugriff auf Ihr Passwort sowie Ihr Konto haben.

Kontrolle der Volljährigkeit bei der Zustellung

Zudem findet eine weitere Altersprüfung bei der Zustellung der Ware statt. Diese wird vom Zusteller vorgenommen. Deshalb bitten wir Sie, bei Entgegennahme der Ware Ihren Ausweis bereit zu halten. Auf unseren Paketen wird ein Vermerk zu finden sein, der anzeigt, dass eine Auslieferung nur an Personen über 18 Jahre erfolgen darf. Sollte eine Überprüfung nicht möglich sein, werden die Pakete sieben Tage in einer nahegelegenen Postfiliale gelagert. Die Ware könne Sie gegen Vorlage Ihres Ausweises abholen.

Packstationen

Es ist uns nicht gestattet, Pakete an Packstationen ausliefern zu lassen.

Bei diesen Regelungen handelt es sich um Gesetzeserneuerungen aus dem Jahr 2016, an die sich alle im Online-Tabakhandel tätigen Unternehmen gleichermaßen zu halten haben. Mit einem Handeln entgegen dieser Vorschriften würden wir uns strafbar machen.

Jugendschutz-Beauftragter: Mark Weißenberg Tel. 02202 9897 666, erreichbar Mo-Fr 9-16 Uhr, Email:info@onlinetabakshop.de

Batterieverordnung und Entsorgung


Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die üblichen Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung: 

Pb Cd Hg

Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:

Pb: Batterie enthält Blei

Cd: Batterie enthält Cadmium

Hg: Batterie enthält Quecksilber

Sie haben die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Geräteherstellers nachzulesen.

Weitere Hinweise zum Batteriegesetz finden Sie im Verbraucherbereich der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) [www.grs-batterien.de].